Auf der Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) am 22. und 23. Juni wurde die gemeinsame Resolution „Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren“ beschlossen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Regelungsmodell außerhalb des Strafrechts einzuführen und entsprechende unterstützende Maßnahmen zu fördern. In der Konferenz sind die Landesfrauenräte aller 16 Bundesländer unter einem Dach zusammengeschlossen.
Auszug aus der Resolution
"Einführung:
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und fordert neben stärkeren Präventionsangeboten und qualifizierter und kostenfreier Beratung den gut erreichbaren, barrierefreien und zeitnahen Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Parlament der Europäischen Union hat sich für die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die Grundrechte-Charta der EU ausgesprochen. Wir begrüßen diese historischen Schritte hin zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die es europaweit und in Deutschland gibt und fordern ebenfalls ein Regelungsmodell außerhalb des Strafrechts!
Wir fordern konkret:
- Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs mit dem Willen der Schwangeren, stattdessen Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz
- Ein Recht auf Zugang zu frei gewähltem Ort, Ärzt:in und der Art des Schwangerschaftsabbruchs
- Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen (unkomplizierte Kostenübernahme)
- Anstelle der Beratungspflicht ein Beratungsrecht auf wohnortnahe, kostenlose, niedrigschwellige und ergebnisoffene Beratung mit einer fachgerechten Ausstattung der Beratungsstellen
- Durchsetzung des Auftrags an die Länder, ein ausreichendes Angebot von Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, sowie Aufnahme in die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen
- Verpflichtung von Plan- und Vertragskrankenhäusern im System der GKV zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
- Recht auf effektiven Schutz von Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sowie der Beratungsstellen und Frauen, die die Beratungsangebote wahrnehmen, vor Diskriminierung, Hass und Gefährdung
- Ausbau von Familienplanungsdiensten
- Kostenfreier und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln
- Der Leistungsbereich des Schwangerschaftsabbruchs soll zum verpflichtenden Programm der medizinischen Ausbildung im Studium sowie der Weiterbildung für die gynäkologische Facharztausbildung werden
- Aufnahme einer verbindlichen Regelung zu Aus- und Weiterbildung in der neuen Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO)"
Die vollständige Resolution gibt es unten zum Nachlesen.