Gewalt gegen Frauen

Die Zahlen sind mittlerweile bekannt, doch sie behalten ihren Schrecken: Statistisch wird in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen (2019).

 Jede dritte Frau in Deutschland erlebt körperliche und/oder sexuelle Gewalt.

In anderen Ländern ist die Lage häufig ähnlich oder noch viel schlimmer. Im Kampf gegen Gewalt an Frauen sind wir an der Seite von vielen weiteren Institutionen und Akteur*innen. Gemeinsam tragen wir mit Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen dazu bei, über Femizide (Tötung von Frauen), sexuelle Ausbeutung, sexuelle Gewalt und ungeahndete Körperverletzungen aufzuklären und dagegen die Stimme zu erheben. Die Beratungsangebote vom Frauenwerk der Nordkirche, also contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein, cara*SH (Beratungsstelle für Prostituierte) und Myriam – Beratung für geflüchtete Frauen), helfen betroffenen Frauen direkt, unabhängig von Herkunft und Glaubensrichtung. Wir unterstützen die Kampagne „Ab jetzt“ des Landesverbands Frauenberatungsstellen Schleswig-Holstein, die auf die Inhalte der von Deutschland mitunterzeichneten sogenannten Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) verweist. Finanzielle Zuwendungen bekommen auf Antrag geeignete Projekte, die sich gezielt für Empowerment von Frauen einsetzen, durch die Annemarie Grosch Frauenstiftung.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Seit 1.2.2018 ist es in Deutschland geltendes Recht: Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – kurz: Istanbul-Konvention. Bundestag und Bundesrat hatten zu diesem Datum dem Gesetz zugestimmt. Es wurde am 11. Mai 2011 von 13 Mitgliedstaaten in Istanbul unterzeichnet. Damit ist die Konvention auf europäischer Ebene das erste juristisch verpflichtende Instrument zum Schutz von Mädchen und Frauen gegen Gewalt.

Die Konvention umfasst 81 Artikel. In ihnen geht es vor allem um verpflichtende Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz und zur Hilfe für Opfer und zur Bestrafung der Täter. Ein Ziel ist auch, die Gleichstellung zu stärken.

Was heißt das konkret? Wie beeinflusst die Konvention die Gesellschaft? Was heißt dies für Politik, Behörden, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – und für Institutionen, die sich für Frauenrechte stark machen? Was bedeutet dies für jede einzelne Person in Deutschland, und vor allem: Wo und wann lassen sich Ergebnisse feststellen? Wir haben Informationen zusammengestellt, die einen ersten Einblick geben: Den Text der Konvention in deutscher sowie in englischer Sprache, Infos zur Kampagne "Stärker als Gewalt" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie Hintergrundmaterial und Infos zur Kampagne "Ab jetzt" vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein.

Dankeschön an alle, die uns dafür Material zur Verfügung stellen, besonders an den LFSH – den Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein.

Der Text der Istanbul-Konvention zum Download:

deutsch

english