Frau sitzt erschoepft an einem Tisch, im Hintergrund zwei raufende Kinder

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Mütterkuren / Mutter-Kind-Kuren

Frauen in Familienverantwortung haben Anspruch auf eine "stationäre Vorsorge oder Rehabilitation" (Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur) nach § 24 und 41 Sozialgesetzbuch V - wenn diese von ihrer Krankenkasse bewilligt wird, weil sie medizinisch notwendig ist. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest.

Attest §24 Kind (Muster)

Attest §24 Mütter und Väter (Muster)

Die Kur dauert in der Regel 3 Wochen.

Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse, Sie zahlen nur einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

Die Mitnahme Ihres Kindes ist in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren möglich, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für Kinder mit Behinderung gelten keine Altersgrenzen.

Wir arbeiten eng zusammen mit dem Ev. Sanatorium und Mutter-Kind-Kurzentrum GODE TIED im Nordseeheilbad Büsum. Es gehört wie wir zum "Hauptbereich Generationen und Geschlechter" der Nordkirche. Das Kurzentrum und Sanatorium ist anerkannt von der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung / Müttergenesungswerk und nimmt Frauen mit Kindern von 2 bis 12 Jahren auf.

Wir beraten Sie kompetent und individuell:

Beratungsstellen vor Ort

Landesgeschäftsstelle
Ev. Müttergenesung

Im Frauenwerk:
Delphine Takwi (für Inhaltliche Rückfragen) | Fon 040 306 20 13 60 und
Monika Lorengel | Fon 0431 55 779 106 | mgwund@nochfrauenwerk.nordkirche.de
(Mitglied im Fachverband Ev. Frauengesundheit - EVA)